Den Grad der Behinderung stellt das zuständige Versorgungsamt auf Antrag der Betroffenen fest.
Hierfür wird in der Regel eine Stellungnahme oder Gutachten des Hausarztes angefordert. Sehr hilfreich ist es dafür, wenn Sie diesen herunterladbaren Fragebogen ausdrucken und, möglichst schon vorab, ausgefüllt bei uns abgeben. Das erleichtert uns die Erledigung Ihres Anliegens enorm:
Sagen Sie uns und behandelnden Fachärzten, dass Sie den Ausweis beantragen wollen. Sie müssen Ihre Ärzte im Antrag nennen und von der Schweigepflicht entbinden, damit sie dem Amt Auskunft erteilen dürfen. Bitten Sie Ihre Ärzte um Befundberichte, Laborwerte und sonstige Unterlagen.
Nennen Sie im Antrag nicht nur die „Hauptbehinderung“, sondern alle Krankheiten und Einschränkungen. Je aussagekräftiger Ihr Antrag, desto besser kann das Amt prüfen. Legen Sie ein Passfoto für den Ausweis bei, wenn Sie mit einem hohen Grad der Behinderung rechnen.
Senden Sie medizinische Unterlagen nie im Original. Kopieren Sie den ausgefüllten Antrag einmal komplett, bevor Sie ihn abschicken. Das erleichtert Ihnen die Arbeit, falls Rückfragen kommen.
Und zuletzt: Haben Sie Geduld. Oft dauert es Monate, bis Sie den Feststellungsbescheid erhalten. Wenn Sie mit diesem nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Ob jemand den Schwerbehindertenausweis bekommt und welche Vergünstigungen damit einhergehen, richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung. Einige Beispiele:
Berufstätigen stehen bei einer Fünf-Tage-Woche fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr zu. Sie müssen keine Überstunden machen. Sie können bei der Einkommensteuer einen Pauschbetrag zwischen 310 und 1 420 Euro im Jahr je nach Grad der Behinderung geltend machen, mit den Merkzeichen H (hilflos) oder Bl (blind) sogar 3 700 Euro. Sie dürfen abschlagsfrei früher in Rente gehen. Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Der Schwerbehindertenausweis hilft auch, mobil zu bleiben. Autobesitzer mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) zahlen beispielsweise weniger oder gar keine Kfz-Steuer und dürfen auf Behindertenparkplätzen parken, unter bestimmten Voraussetzungen auch im Halteverbot oder in Fußgängerzonen, wenn etwa keine anderen Parkplätze frei sind. Dazu benötigen sie einen blauen Parkausweis, den sie bei der Straßenverkehrsbehörde am Wohnort beantragen können. Er gilt für alle europäischen Länder.
Der Schwerbehindertenausweis verhilft je nach bewilligtem Merkzeichen zu einer Senkung oder gar Befreiung von der Kfz-Steuer. Wer kein Auto hat, kann stattdessen kostenlos oder ermäßigt öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Die Freifahrt in Bus und Bahn muss extra beantragt werden. Dazu stellt das Versorgungsamt ein „Beiblatt“ im Bankkartenformat aus. Damit diese Karte als Fahrschein gilt, muss jedes Jahr eine neue Wertmarke aufgeklebt werden.
Seit 1986 existiert der „Euroschlüssel“, ein europaweites Schließsystem, das körperlich beeinträchtigten Menschen kostenlos Zugang zu barrierefreien sanitären Anlagen verschafft. Der Einheitsschlüssel öffnet Autobahn- und Bahnhofstoiletten, passt aber auch für öffentliche WCs in Fußgängerzonen, Museen und Behörden. Schwerbehinderte können ihn für 23€ beim Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt bestellen.