Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) dürfen nur nach persönlichem Kontakt ausgestellt werden. In Ausnahmefällen, bei schweren Infekten, Immobilität oder
Schmerzen, die einen Arztbesuch unmöglich machen, sowie aus hygienischen Gründen im Rahmen der Pandemie, kann dieser Kontakt zunächst telefonisch, per Mail oder durch Angehörige
erfolgen.
Die Rechtslage sieht vor, daß der Beginn einer AU maximal drei Tage rückdatiert werden darf.
Seit Februar 2022 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU funktionsfähig. Der Datensatz erreicht die Krankenkassen papierlos auf digitalem Wege.
Für den Arbeitgeber erhalten Sie weiterhin einen Ausdruck.