Wir führen aktuell viele Gespräche über dieses Thema mit Ihnen und wir verstehen, dass es manchmal gar nicht so einfach ist, all die Meinungen und Einschätzungen zu bewerten und für sich die richtige Antwort zu finden.
Tatsache ist: jeder, der sich impfen lässt, unabhängig
davon mit welchem Impfstoff, schützt sich selbst vor einem schweren Verauf und verhindert, dass er selbst andere Menschen ansteckt.
Tatsache ist auch, wir können nicht auf einen einzigen Impfstoffhersteller setzen, wenn wir alle Menschen in kurzer Zeit durchgeimpft haben möchten. Es ist gut, dass es mehrere Impfstoffe gibt und weitere in der Entwicklung sind, die es alles in allem überhaupt erst möglich machen, dass in relativ kurzer Zeit eine Herdenimmunität erreicht werden kann und wir damit einen Ausweg aus der Pandemie finden können.
Eine Impfung gegen COVID-19 mit jedem der zugelassenene Impfstoffe bietet Ihnen also einen sehr guten individuellen Schutz vor der Erkrankung und trägt zur Eindämmung der Pandemie bei. Wir raten Ihnen, lassen Sie sich impfen, so bald wie möglich.
Das gesamte Schwanenpraxis-Team ist inzwischen geimpft und wir sind sehr froh darüber.
Alles Wissenswerte über die Corona-Schutzimpfung finden Sie hier:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/fragen-und-antworten.html
Die Verteilung und Reihenfolge der Impfungen ist in einer Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt.
Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie auf den Seites des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zu welchem Zeitpunkt jeweils von einer Stufe zur nächsten gewechselt wird, richtet sich nach der Verfügbarkeit der Impfstoffe.
Wie weit die Impfung der verschiedenen Priorisierungsgruppen vorangeschritten ist, können Sie hier nachverfolgen:
Ihren Termin für die Impfung im Impfzentrum vereinbaren Sie hier:
https://www.kreis-olpe.de/Themen/Coronavirus/Corona-Impfzentrum
oder
telefonisch unter der Rufnummer
0800 11611702
Sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht, werden weitere Geburtsjahrgänge zur Impfung eingeladen.
Pflegebedürftige Menschen mit einem festgestellten Pflegegrad 4 oder 5, die das Impfzentrum aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht persönlich aufsuchen können, können eine Impfung in der häuslichen Umgebung durch mobile Impfteams erhalten. Neben der pflegebedürftigen Person sind außerdem jeweils zwei Pflegepersonen impfberechtigt.
Da dem Impfzentrum die persönlichen Daten dieser Menschen nicht bekannt sind, ist es notwendig, dass die impfwilligen Personen, die nicht mehr zum Impfzentrum kommen können, sich anmelden. Dafür steht ein Anmeldeformular bereit, in das alle notwendigen Daten des Pflegebedürftigen sowie der Pflegeperson(en) eingegeben werden können. Dort kann auch der Nachweis über den festgestellten Pflegegrad direkt mit hochgeladen werden. Alternativ kann eine Anmeldung unter der Telefonnummer 02722 6357945 erfolgen, falls kein Internetanschluss zur Verfügung steht.
Zudem besteht nun auch die Möglichkeit, allen über-80-jährigen, bettlägerigen Patienten eine Impfung in der eigenen Wohnung durch die mobilen Impfteams anzubieten. Auch diese Personen können über das Anmeldeformular oder unter der Telefonnummer 02722 6357945 angemeldet werden. Hier erfolgt allerdings keine Impfung für weitere Betreuungspersonen.
Das bekommen Sie bei uns.
Ein solches Attest ist jedoch nur dann erforderlich, wenn Sie nicht schon sowieso aufgrund Ihres Alters Anspruch auf die Impfung haben.
Bei allen anderen, also bei Patienten unter 70 Jahren mit chronischen Vorerkrankungen prüfen wir gern, ob eine der entsprechenden Erkrankungen vorliegt und stellen
dann gegebenenfalls ein Attest aus.
Allerdings sollten Sie wissen, dass das Attest dann noch nicht zur sofortigen Impfung berechtigt.
Aktuell haben nur Patienten, die in die Priorisierungsgruppen 1 (höchste Priorität) und 2 (hohe Priorität) mit Attest eingestuft werden, Anspruch auf eine Impfung.
Menschen der Jahrgänge 1944 und jünger, die in Priorisierungsgruppe 2 (hohe Priorität) ohne Attest, also aufgrund des Alters
oder 3 (erhöhte Priorität) eingestuft werden, müssen noch etwas Geduld haben, bis das Land NRW zu den Impfungen der 2. und 3. Gruppe aufruft. Eine Terminvereinbarung ist diese Personen zur Zeit
noch nicht möglich und Sie sollten davon absehen, es zu versuchen, damit das Terminvergabesystem nicht überlastet wird.
Die Adresse des Impfzentrums:
Seit dem 7. April haben die Impfungen in den Hausarztpraxen
begonnen. Der Betrieb im Impfzentrum läuft unverändert weiter. Die Priorisierungsvorgaben der Impfverordnung müssen natürlich auch in den Praxen eingehalten werden.
Aktuell müssen wir davon ausgehen, dass die wöchentlichen
Liefermengen in die Praxis noch begrenzt sein werden.
Daher werden wir zunächst unsere schwerstkranken Patienten mit Impfungen versorgen, die aufgrund ihres Alters und/oder ihrer Vorerkrankungen bereits Anspruch auf eine Impfung haben, aber das Impfzentrum aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen können, zum Beispiel Krebspatienten kurz nach Chemotherapie oder Bestrahlung oder Patienten nach Organtransplantationen. Betroffene Patienten werden durch uns telefonisch informiert.
Wer bereits einen Termin im Impfzentrum vereinbart hat, sollte diesen auf keinen Fall absagen, weil er lieber bei uns geimpft werden möchte. Wir verstehen diesen Wunsch gut, aber wir können zur Zeit noch nicht absehen, wann uns welche Impfmengen zur Verfügung stehen.
Wir informieren Sie selbstverständlich an dieser Stelle, sobald in der Praxis Termine für weitere Personen oder Priorisierungsgruppen vereinbart werden können.
Die Impfungen in der Praxis werden mit dem Impfstoff der Fa. BioNTech erfolgen. Bitte lesen Sie die drei Dokumente unten links, die die mRNA-Impfungen betreffen, sorgfältig durch. Die Kurzfassung der Einwilligungserklärung, das Dokument auf dieser Seite links außen (Seitenansicht im Mobiltelefon: das obere), sollten Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben zur Impfung mitbringen.
Selbstverständlich können Sie vor der Impfung noch mit einem der Ärzte oder der Ärztin sprechen, wenn Sie dies wünschen.
Um eine vernünftige Planung und möglichst zügige Abwicklung der Impfungen in der Praxis zu gewährleisten, ist es jedoch wichtig,
dass Sie uns vorab mitteilen, wenn Sie noch Fragen haben und ein Gespräch wünschen und dass Sie vorbereitet sind und die Informationen dann bereits in Ruhe gelesen haben. Es würde den Zeitrahmen
sprengen, die mehrseitigen Dokumente mit jedem einzelnen Patienten im Detail durchzusprechen. Wenn nach dem Durchlesen jedoch noch konkrete Fragen oder Unsicherheiten bestehen, werden wir dieses selbstverständlich gern mit Ihnen
besprechen. Von der Kassenärztlichen Vereinigung werden übrigens offiziell 5 Minuten für die Aufklärung und 3,75 Minuten fürs Impfen veranschlagt. Sicher haben Sie Verständnis, dass wir
daher im Rahmen der Impfsprechstunde keine weiteren gesundheitlichen Themen besprechen können. Bitte vereinbaren Sie dafür bei Bedarf einen gesonderten Termin.
Bitte teilen Sie uns außerdem mit, ob Sie nach der Impfung direkt nach Hause gehen oder zur Nachbeobachtung in der Praxis bleiben
möchten, damit wir die Anzahl der Patienten, die sich gleichzeitig in der Praxis aufhält, coronasicher planen können.
Hier finden Sie den Aufklärungsbogen in 19 verschiedenen Sprachen:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Wenn Sie bereits eine Impfung erhalten haben, teilen Sie uns dies bitte mit!